Geschäftsnummer: | 03.1122 |
Eingereicht von: | Tschuppert Karl |
Einreichungsdatum: | 02.10.2003 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Produkte; Gastgewerbe; Mehrwertsteuer; Detailhandel; Ungleichbehandlung; Prozent; Zunehmend; Prozent; ready; Leistungen; Trinkwaren; Bieten; Essstände; Grossverteiler; Vergleichbaren; Vielmehr; Rohprodukte; Produkten; Tankstellen; Ständig; Konsumfertige; Gesamtkonsum; Veränderungen; Eat-Produkte; Cook-; Grossem; Zubereitungsgrad; Fest; Servierten; Angebotenen |
Artikel 36/1a2 legt fest, dass der Mehrwertsteuersatz für Ess- und Trinkwaren, ausgenommen alkoholische Getränke, 2,4 Prozent beträgt. Zusätzlich wird festgehalten, dass dieser reduzierte Steuersatz aber nicht für Ess- und Trinkwaren gilt, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden. Für diese Produkte gilt somit der Normalsatz von 7,6 Prozent. Konsequenz: Identische Produkte werden je nach Absatzkanal ganz unterschiedlich besteuert. Der Unterschied in der Mehrwertsteuerbelastung beläuft sich zurzeit auf nicht weniger als 5,2 Prozent. Die drei früheren Mehrwertsteuervorlagen, die in den Volksabstimmungen abgelehnt wurden, enthielten jeweils einen Sondersatz für das Gastgewerbe.
Die Ernährungs- und Arbeitsgewohnheiten weiter Bevölkerungsschichten haben sich seit der Einführung der Mehrwertsteuer stark verändert. So erhöht sich der Anteil der Bevölkerung, der sich vor allem über Mittag in möglichst kurzer Zeit verpflegen will, laufend.
Der Detailhandel, verschiedene Grossverteiler, Essstände, Tankstellen usw. haben auf diese Veränderungen reagiert und bieten heute in grossem Umfang konsumfertige Produkte (so genannte "ready to cook-" oder sogar "ready to eat-"Produkte) an. Der entsprechende Anteil am Gesamtkonsum steigt ständig an. Bei diesen Produkten handelt es sich nicht mehr um Rohprodukte. Sie weisen vielmehr den gleichen oder mindestens einen vergleichbaren Zubereitungsgrad auf wie die im Gastgewerbe servierten Produkte.
Das Gastgewerbe und der Detailhandel bieten also zunehmend substitutionsähnliche oder gleiche Produkte an.
Ich stelle in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1. Wie lässt sich diese Ungleichbehandlung des Detailhandels gegenüber dem Gastgewerbe angesichts der zunehmenden Substituierbarkeit der angebotenen Leistungen begründen?
2. Welche konkreten Auswirkungen hat diese Ungleichbehandlung auf das Gastgewerbe, dem volkswirtschaftlich eine grosse Bedeutung zukommt?
3. Welche Möglichkeiten bestehen, um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen?